Jurisprudenz, soziologische
In der Wirtschaftssoziologie:
eine Methode der Rechtswissenschaft, die davon ausgeht, dass die begriffliche Entfaltung juristischer Argumente allein nicht in der Lage ist, den in Konflikt geratenen Interessen gerecht zu werden, sondern dass - bei aller Anstrengung um ein juristisch begründetes Vorgehen - der Einzelfall auch soziologisch gesehen werden muss. Die s. Jurisprudenz, soziologische stellt einen Versuch dar, die Verbundenheit von Sein und Sollen bzw. ihre Nichttrennbarkeit zu belegen.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|