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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Jurisprudenz, soziologische

In der Wirtschaftssoziologie: eine Methode der Rechtswissenschaft, die davon ausgeht, dass die begriffliche Entfaltung juristischer Argumente allein nicht in der Lage ist, den in Konflikt geratenen Interessen gerecht zu werden, sondern dass - bei aller Anstrengung um ein juristisch begründetes Vorgehen - der Einzelfall auch soziologisch gesehen werden muss. Die s. Jurisprudenz, soziologische stellt einen Versuch dar, die Verbundenheit von Sein und Sollen bzw. ihre Nichttrennbarkeit zu belegen.



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