jährliche Depotstatistik der Deutschen Bundesbank
Als Anordnung gem. § 18 BBkG führt die Bundesbank jährlich bei den Banken eine Erhebung über die für die Kundschaft verwalteten Wertpapierdepots durch. In ihrem Rahmen müssen die Banken der Bundesbank auf Vordrucken und Richtlinien jährlich eine Meldung über die Höhe - nach Nominal- und Kurswert - und Zahl der Wertpapierdepots erstatten, gegliedert nach Deponentengruppen und Wertpapierarten. Für andere inindische Banken geführte Wertpapierdepots und die eigenen Wertpapierbestände sind in die Meldung nicht einzubeziehen. Die Meldungen müssen alle Banken (ausser Bausparkassen) erstatten, die im Rahmen der monatlichen Bilanzstatistik berichtspflichtig sind.
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