internationale Bankenkooperation
Kooperationen sind vertragliche Zusammenschlüsse von rechtlich und weitestgehend auch wirtschaftlich selbstständig bleibenden Banken zur gemeinsamen Bewirkung von Teilaufgaben. Für intetnationale Kooperationen von Banken bezieht sich die Def. solcher Teilaufgaben meist auf Leistungsarten bzw. Kundengruppen und vielfach auch auf Regionen. Kooperationen können in diesem Rahmen exklusiv auf wenige Partner begrenzt sein oder allen kooperationswilligen Banken offen stehen. Dabei können 2 Haupttypen längerfristiger Zusammenarbeit zwischen europäischen Geschäftsbanken unterschieden werden: einerseits die für alle offene, auf eine Leistungsart bezogene Kooperation und andererseits die geschlossene, leistungs-artenmässig umfassendere Kooperation in »Bankenclubs« mit der gemeinschaftlichen Gründung von Konsortiumsbanken. Daneben steht als kurzfristige Kooperation die klassische Grenzen überschreitende Zusammenarbeit bei Bildung von Emissions- und Kreditkonsortien, die der Abwicklung nur eines Geschäfts dient.
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