Innerbetriebliche Leistungen
Innerbetriebliche Leistungen erstellt eine Kostenstelle für eine andere.
Kann der Leistungsaustausch festgestellt, d.h. gemessen, werden und ist die Menge der bezogenen Leistungen von der Istleistung der beziehenden Stelle abhängig, werden die innerbetrieblichen Leistungen entsprechend den Arbeitsberichten verrechnet.
Kann der Leistungsaustausch nicht eindeutig beziffert bzw. gemessen werden, können die Kosten nach einem vorgängig festgelegten Schlüssel umgelegt werden. Alternativ kann ein sog. Versorgungsvertrag (Deckungsziel) vereinbart werden.
Innerbetriebliche Leistungen werden immer mit den Plankostensätzen verrechnet, die sich aus der Jahresplanung ergeben. Dadurch weiß die empfangende Stelle, mit welchen Kosten und Belastungen im laufenden Jahre zu rechnen ist. Abweichungen auf Seite der leistenden Stelle werden nicht weiterverrechnet, da sie nur dem Verantwortungsbereich der leistenden Stelle zuzuordnen sind.
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