Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Inhaberklausel

Auf Inhaberpapieren der Vermerk, dass die betreffende verbriefte Leistung an den (unbenannten) Inhaber des Papiers erbracht werden kann. Auch: Überbringerklausel. Berechtigungsbezeichnung auf Wertpapieren dergestalt, dass die geschuldete Leistung i. w. S. an den jeweiligen Inhaber -Vorleger - des Papiers erbracht werden muss. Ggs.: Orderklausel.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Inhaberindossament
 
Inhaberkonnossement
 
Weitere Begriffe : Swapspread | Swapgeschäfte, Anrechnung auf das haftende Eigenkapital | equilibrium, moving
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.