Ikea-Klausel
Die Ikea-Klausel ist eine scherzhafte Bezeichnung für eine Regelung zum Schutze des Verbrauchers in Deutschland, nach der bei einem Kauf ein Sachmangel vorliegt, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist. Seit Januar 2002 können Mängelgewährleistungsrechte aus einem Kaufvertrag geltend gemacht werden, wenn der Kunde das Produkt bei der Montage aufgrund einer fehlerhaften oder unverständlichen Anleitung beschädigt. Dies regelt Paragraph 343 II des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Name lehnt sich an den populären Einrichtungskonzern Ikea an, der Möbel in Einzelteilen verkauft, wobei die Aufbauanleitung ausschließlich aus Bildern besteht. Grundsätzlich fallen fehlerhafte Gebrauchs- oder Bedienungsanleitungen nicht unter die Ikea-Klausel.
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