Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
idee directriceIn der Wirtschaftssoziologie: (frz.) kann nach A. Gehlen „wissenschaftlich und objektiv nur in bezug auf die gesellschaftlichen Institutionen verstanden werden“. Sie fungiert als Umschreibung für die sinnstiftende bzw. normative Potenz der Institutionen. Mittels des Begriffs der i. d. eskamotierte der französische Staatsrechtler M. Hauriou die Bezüge zur Subjektivität in E. Durkheims Begriff der sozialen Tatsache.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Zahlungsinstrumente, Ausstellerpflichten | Autorität, funktionale | Amtlicher Handel | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |