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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Hilfsgeschäfte

Gelegentl. Geschäfte, die zwar nicht zum Hauptgeschäft einer Bank gehören, aber dazu dienen, ein Hauptgeschäft insgesamt abwickeln zu können, bestimmte Aktivitäten fortsetzen oder aufrecht erhalten zu können usw. Beispiel: bei Hypothekenbanken und Grundkreditanstalten der Kauf und Verkauf von Grundstücken oder Gebäuden, die beliehen wurden, deren Eigentümer aber zahlungsunfähig geworden sind.



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Weitere Begriffe : derivates Finanzinstrument | gtc | Eurosystem, Kreditsicherheiten
 
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