Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Haftung bei Urkundenprüfung

Hat eine Bank Urkunden, die sie im Auftrag ihres Kunden entgegennimmt oder ausliefert, auf Echtheit, Gültigkeit oder Vollständigkeit zu prüfen, so haftet sie nur für grobes Verschulden. Werden einer Bank als Ausweis der Person oder zum Nachweis einer Berechtigung ausländische Urkunden vorgelegt, so wird sie sorgfältig prüfen, ob diese zur Legitimation geeignet sind. Bei der Prüfung und einer etwaigen Übersetzung haftet sie nur für grobes Verschulden.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Haftung bei Scheckrückgabe
 
Haftung bei Wechselavaleinholung
 
Weitere Begriffe : Kollektivverhandlungen | Lockup-Period | Lernen durch Beobachtung
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.