Haftung bei Gutschriften
Bei Aufträgen zur Gutschrift auf einem Konto (z. B. Überweisungsaufträge) hat der Auftraggeber für Vollständigkeit und Richtigkeit der angegebenen Kontonummer und der angegebenen Bankleitzahl lt. AGB einzustehen. Die Bank unternimmt zumutbare Massnahmen, um Fehlleitungen infolge unrichtiger oder unvollständiger Angaben der Kontonummer, der Bankleitzahl oder Kontobezeichnung zu vermeiden. Kommt es gleichwohl zur Fehlleitung, haftet die Bank gegenüber dem Auftraggeber und dem Empfänger nur für grobes Verschulden.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|