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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Grundrente - (Bodenrente)

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Ein von den unmittelbaren Produzenten in der Landwirtschaft geschaffenes Mehrprodukt, das insgesamt oder teilweise von den Grundstückseigentümern angeeignet wird. Eine verwandelte Form des Extraprofits, d.h. der Teil des Mehrwerts, der nach Abzug des Durchnittsprofits auf das im landwirtschaftlichen Betrieb angelegte Kapital verbleibt und vom Grundstückseigentümer angeeignet wird. Die Grundrente ist die ökonomische Form, in der sich das Grundeigentum realisiert. Es gibt zwei Grundformen der Grundrente, die Differentialrente und die absolute Grundrente. >Differentialrente, >Grundrente, absolute



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