Globalurkunde
Bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegte Sammelurkunde, die den Druck zahlreicher Einzelurkunden erspart, soweit diese durch die Girosammeiverwahrung nicht benötigt werden. Bei Neuemissionen wird immer häufiger darauf hingewiesen, dass für Anleger die Auslieferung von Einzelurkunden ausgeschlossen ist und nur ein Anspruch auf Buchung in einem Depot möglich ist. Wegen des Wertpapierrechts muss mindestens eine effektive Urkunde vorhanden sein.
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