Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Gewichtsbescheinigung

Certificate of Weight, Certificate de Poids ist eine in der Regel von einem amtlich zugelassenen Wiegebetrieb ausgestellte Bescheinigung über das Brutto- und/oder Nettogewicht der Ware. Wegen seiner Zuordnung zur Handelsrechnung muß das Gewichtszertifikat notwendigerweise Namen und Anschrift desjenigen enthalten, der den Auftrag zum Wiegen erteilt hat. Darüber hinaus muß es die Ware nach Beschreibung und Stückzahl, Details der fakturierten Lieferung (Packstücke, Container, Collies usw.) sowie die konkrete Gewichtsfeststellung in gesetzlich zugelassenen Gewichtseinheiten ausweisen. Besondere Formvorschriften gelten nur, wenn sie zur Ein- und Ausfuhrabfertigung verlangt werden.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Gewichteter Kapitalkostensatz
 
Gewichtsgarantie
 
Weitere Begriffe : Cyberbank | Kooperation im Bereich Informationstechnologie | kreditnehmerbezogene Gesamtposition
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.