Geschäftsverbindung, -beziehung, -Verhältnis
Auch: Kunde-Bank-Verhältnis (-Beziehung). Zwischen Bank und ihrem Kunden bestehende, meist lang andauernde geschäftliche Beziehung. Ihr liegen die AGB der Banken zu Grunde. Präambel: »Das Geschäftsverhältnis zwischen Kunden und Bank ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis. Die Bank steht ihren Kunden mit ihren Geschäftseinrichtungen zur Erledigung verschiedenartigster Aufträge zur Verfügung. Der Kunde darf sich darauf verlassen, dass die Bank seine Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns erledigt und dabei das Interesse des Kunden wahrt, soweit sie dazu im Einzelfall imstande ist. Die Mannigfaltigkeit der Geschäftsvorfälle, ihre grosse Zahl und die Schnelligkeit, mit der sie zumeist erledigt werden müssen, machen im Interesse der Rechtssicherheit die Aufstellung bestimmter allgemeiner Regeln erforderlich«.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|