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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Geschäftsfähigkeitsmangel

Nicht gegebene Geschäftsfähigkeit. Nach den AGB der Banken trägt der Bankkunde den evtl. Schaden, der etwa daraus entstehen sollte, dass die Bank von einem eintretenden Mangel in der Geschäftsfähigkeit des Kunden oder seines Vertreters unverschuldet keine Kenntnis erlangt.



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Weitere Begriffe : Programme evaluation and review technique | unzureichende Liquidität | Interview, problemzentriertes
 
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