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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Generalvollmacht

ist eine Vollmacht, die nicht auf ein bestimmtes Geschäft (Spezialvollmacht) oder eine bestimmte Art von Geschäften (Prokura) beschränkt ist. Sie gewährt sehr weitgehende Befugnisse und wird nur besonders vertrauenswürdigen Personen erteilt.



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