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Generalvollmachtist eine Vollmacht, die nicht auf ein bestimmtes Geschäft (Spezialvollmacht) oder eine bestimmte Art von Geschäften (Prokura) beschränkt ist. Sie gewährt sehr weitgehende Befugnisse und wird nur besonders vertrauenswürdigen Personen erteilt.
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Weitere Begriffe : Verbalverhalten | Zero-Base Budgeting (ZBB) | Führungsprovision | ||||||||||||||||||||||||||||
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