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GegenseitigkeitsgeschäftCounter-, Bartertrade. 2 oder mehr Parteien kommen überein, Handelsgüter zu tauschen, wobei eine Bank als Vermittler auftritt. Die Bank haftet bei Unfähigkeit. Sie kann auch ein unmittelbares Risiko tragen, wenn sie einer der Parteien - oft durch die Waren aus dem Grundgeschäft gesicherte - Garantien gegeben hat.
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Weitere Begriffe : Realtransfer | Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) | Verschleiss, moralischer | ||||||||||||||||||||||||||||
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