Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Gefolgschaft

In der Wirtschaftssoziologie: [1] Sozialform bei den Germanen während Kriegs- und Raubzügen, die nicht als Stammesverband geführt wurden, sondern durch den freiwilligen Zusammenschluss von kriegsfähigen Männern unter der Leitung eines anerkannten Kriegsführers (basierend auf eidlicher gegenseitiger Verpflichtung für die Dauer der Unternehmung). Gefolgschaft gilt als eine wichtige Vorform und Voraussetzung für das mittelalterliche Feudalsystem. [2] Bezeichnung für den Verwaltungsstab eines charismatischen Herrschers (z.B. eines Kriegsfürsten), der seine Befehle ausführt und vertritt. Er ist nicht durch Kompetenzregelung, Amtshierarchie, Besoldung, Laufbahn usw. gegliedert (M. Weber).



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Gefühlsarbeit
 
Gegenübertragung
 
Weitere Begriffe : Traditionsleitung | Kreditinstitutsgruppe | Teilrecht (an einer Aktie)
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.