Gefolgschaft
In der Wirtschaftssoziologie:
[1] Sozialform bei den Germanen während Kriegs- und Raubzügen, die nicht als Stammesverband geführt wurden, sondern durch den freiwilligen Zusammenschluss von kriegsfähigen Männern unter der Leitung eines anerkannten Kriegsführers (basierend auf eidlicher gegenseitiger Verpflichtung für die Dauer der Unternehmung). Gefolgschaft gilt als eine wichtige Vorform und Voraussetzung für das mittelalterliche Feudalsystem.
[2] Bezeichnung für den Verwaltungsstab eines charismatischen Herrschers (z.B. eines Kriegsfürsten), der seine Befehle ausführt und vertritt. Er ist nicht durch Kompetenzregelung, Amtshierarchie, Besoldung, Laufbahn usw. gegliedert (M. Weber).
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