Führungsentscheidungen
Auch: Geschäftsleitungs-, Topmanagemententscheidungen. Entscheidungen der Bankgeschäftsleitung von hoher Tragweite und besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage und damit für den weiteren Bestand der Gesamtbank. Können demnach nicht delegiert werden. Entscheidungen, die diesen Kriterien entsprechen, umfassen u. a. Formulierung ranghoher Ziele (Oberziele), Festlegung der langfristigen Geschäftspolitik, Koordinierung bedeutender bankbetrieblicher Teilbereiche, Beseitigung von gravierenden Störungen im Betriebsprozess, geschäftliche Massnahmen von aussergewöhnlicher Tragweite für die Bank sowie Besetzung von Führungsstellen. Ggs.: Ausführungsentscheidungen.
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