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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Forward Rate Agreement

Bei einem Forward Rate Agreement (FRA) handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Geschäftspartnern zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken. Der Käufer eines FRA erhält das Recht, eine fiktive Summe zu einem vorab vereinbarten Zinssatz am Ende der Laufzeit beim Verkäufer des Forward Rate Agreements anzulegen. Der Käufer sichert sich so gegen Zinssenkungen in der Zukunft ab. Umgekehrt beabsichtigt der Verkäufer eine Absicherung gegen Zinserhöhungen.

Forward Rate Agreements zählen neben Optionen und Futures zu den so genannten Termingeschäften. Geschäfte dieser Art bedeuten, dass in der Gegenwart Vereinbarungen über ein Geschäft getroffen werden, das erst in der Zukunft abgewickelt wird. Bei einem FRA wird schon heute der Zinssatz für eine fiktive Kapitalanlage in der Zukunft vereinbart. Ziel dieses Geschäftes ist eine Absicherung gegen mögliche Zinsschwankungen.

Durch den Abschluss eines Forward Rate Agreements wird dem Käufer garantiert, dass er eine fiktive Summe zu einem vorab vereinbarten Zeitpunkt zu einem garantierten Zinssatz beim Verkäufer des Agreements anlegen kann. Bestandteile eines FRA sind der Zinssatz (Referenzzins), der Zeitpunkt der Kapitalanlage (Fälligkeitstermin) sowie die Summe, die angelegt werden soll.

Am Fälligkeitstermin wird der vereinbarte Referenzzins mit dem tatsächlichen Kapitalmarktzins verglichen und die Differenz ausgeglichen. Liegt der Kapitalmarktzins unterhalb des Referenzzinssatzes, muss der Verkäufer des Forward Rate Agreements dem Käufer die Differenz bezahlen. Liegt der Kapitalmarktzins hingegen über dem Referenzsatz, so erhält der Verkäufer einen Ausgleich in Höhe der Differenz vom Käufer. Da es sich bei dem vereinbarten Anlagebetrag nur um eine fiktive Summe handelt, werden außer den Zinszahlungen keine Gelder ausgetauscht. Es wird also im Allgemeinen nicht wirklich das Geld vom Käufer des Agreements beim Verkäufer angelegt. Käufer von Forward Rate Agreements können Firmen, vermögende Privatkunden oder Banken sein. Verkäufer von FRA sind grundsätzlich Banken.

Der Erwerber eines Forward Rate Agreements möchte sich gegen Zinssenkungen in der Zukunft absichern, während der Verkäufer eine Absicherung gegen steigende Zinsen beabsichtigt. Beide Vertragspartner haben unterschiedliche Erwartungen bezüglich der Höhe des zukünftigen Zinssatzes. Der Käufer des Forward Rate Agreements geht bei seinen Überlegungen von sinkenden Zinsen aus, wohingegen der Verkäufer eher mit steigenden Zinsen rechnet.

Forward Rate Agreements unterscheiden sich von Optionen und Futures dadurch, dass sie keiner Standardisierung unterliegen, das heißt, der Vertragsinhalt kann frei ausgehandelt werden. Aus diesem Grund können FRA auch nicht an der Terminbörse gehandelt werden.



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