Fondsverwaltung
In der Wirtschaftssoziologie:
spezielle Form der staatlichen Einflussnahme vor allem auf die kommunale Selbstverwaltung, bei der bestimmte Leistungen aus einem Fonds durch ministeriell, d.h. durch Verwaltungsverordnungen festgelegte „Förderungsrichtlinien“ gewährt werden. Da die in den Verwaltungsverordnungen enthaltenen Vergabebedingungen nur denjenigen binden, der am Förderprogramm partizipieren will, ist damit ein Verwaltungshandeln im gesetzfreien Raum gegeben. Eine parlamentarische Kontrolle erfolgt lediglich bei der Fondszuweisung, nicht bei seiner Verteilung. Über Fondsverwaltung werden beispielsweise sogenannte Modellmassnahmen finanziert.
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