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FiliationsprinzipIn der Wirtschaftssoziologie: allgemeine Bezeichnung für den Regelzusammenhang, der bestimmt, zu welcher Verwandtschaftsgruppe ein Kind gehört bzw. welche Personen für seine Erziehung und Aufsicht zuständig sind. In den gegenwärtigen entwickelten Gesellschaften gilt vor allem die (leibliche) Mutter eines Kindes als für seine Aufzucht und Erziehung zuständig und geeignet. |
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Weitere Begriffe : Kreditakte | Normalverteilung | Warenkapital | ||||||||||||||||||||||||||||
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