Eurogrosszahlungssystem- und -Infrastruktur-Überwachung
Das Überwachungsmandat des Eurosystems erstreckt sich auf sämtliche Eurozahlungssysteme einschl. derer, die das Eurosystem selbst betreibt (z.B. TARGET). Die für die Systeme des Eurosystems angewendeten Mindestaufsichtsstandards sind ebenso streng wie jene, die für vom Privatsektor betriebene Zahlungssysteme gelten. Gem. der vom EZB-Rat beschlossenen Rahmenregelung ist die Überwachung des TARGET-Systems im Wesentlichen auf 2 operationale Zielsetzungen ausgerichtet: 1. Die für TARGET verantwortlichen Aufsichtsgremien (d. h. NZB für die nationalen Komponenten, EZB für EZB-Zahlungsmechanismus) müssen verschiedene Aspekte des TARGET-Systems überprüfen und beurteilen, ob es die »Grundprinzipien für Zahlungsverkehrssysteme, die für die Stabilität des Finanzsystems bedeutsam sind«, erfüllt. Diese Grundprinzipien hat der EZB-Rat als Basis zur Überwachung systemrelevanter Zahlungssysteme verabschiedet. 2. Die Aufsichtsinstanzen müssen die Verantwortlichen bei den NZB sowie den EZB-Rat von den Ergebnissen dieser Beurteilung in Kenntnis setzen, sodass ggf. Massnahmen i. Hinbl. a. lückenlose Erfüllung der Grundprinzipien in Betracht gezogen und umgesetzt werden können.
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