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Emissionsgeschäft, BörsenzulassungBankgeschäft vor allem im Rahmen des Emissionsgeschäfts bzw. bei IPO. Für Handel und Notierung von Wertpapieren an deutschen Börsen ist ein Börsenzulassungsverfahren Voraussetzung. Der Antrag auf Zulassung muss bei der Zulassungsstelle der Börse schriftlich von einer oder mehreren Bank(en) gestellt werden, die an der entspr. Börse vertreten ist (sind).
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Weitere Begriffe : Übergang in der Generationsfolge | Abwicklungsgeschäft | Jahresabschlüsse und Prüfungsberichte, banken-aufsichtliche Auswertung | ||||||||||||||||||||||||||||
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