Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
EingenerationenfamilieIn der Wirtschaftssoziologie: besteht nur aus dem Gattenpaar. Die Definition eines Gattenpaares ohne bei ihm lebende Kinder als Familie ist umstritten. Bei Verwendung des Begriffs ist umstritten, ob ein Gattenpaar bereits nach der Heirat und ohne Kinder oder erst als Elternpaar, dessen erwachsene Kinder das Elternhaus verlassen haben, eine Eingenerationenfamilie bildet.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Kündigungsgrundschuld | Gruppenmoral | Garantismus | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |