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Eigenkapitalpositionen, Beurteilung nach Basel II

Basel II weist Bankenaufsichtsinstanzen eine aktive Rolle bei der Einschätzung zu, inwieweit die Eigenkapitalposition einer Bank ihrem Risikoprofil entspricht. Banken sind verpflichtet, ihre wirtschaftlichen (d. h. risikobasierten) Kapitalziele zu beurteilen, und Aufsichtsinstanzen sollen, sofern angebracht, Möglichkeiten haben, Eigenkapitalausstattung zu verlangen, die über die Min-desteigenkapitalanforderungen hinausgeht. Das aufsichtliche Überprüfungsverfahren gibt den Aufsichtsinstanzen deutlich grösseren Ermessensspielraum bei der Beurteilung der Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung als nach Basel I. Dies erhöht die Wirksamkeit der Eigenkapitalregulierung.



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