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EffektgesetzIn der Wirtschaftssoziologie: Gesetz des Effektes, Erfolgsgesetz, law of effect, besagt (E.L. Thorndike 1932), dass die Wahrscheinlichkeit oder Intensität einer Reaktion auf einen Reiz erhöht wird, wenn die Reaktion zu einem Erfolg (z.B. zu einer Belohnung) führt. In einer Lernsituation, in der zumeist mehrere Reaktionen möglich sind, wird durch den Effekt die „richtige“ Reaktion von anderen unterschieden (Verhaltensselektion).
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Weitere Begriffe : Zinstermingeschäft, einlagenmässiges | Matthew effect | Sonderprüfung bei der AG | ||||||||||||||||||||||||||||
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