Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
EffektenkommissionärAuch: Wertpapierkommissionär. Bank, die im eigenen Namen, aber für Rechnung ihres Kunden, des Kommittenten, Wertpapiere kauft und verkauft. Funktion der Bank bei der Durchführung von Käufen und Verkäufen von Wertpapieren in ihrem Kundengeschäft.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Interview, postalisches | Regal | Domizilvermerk | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |