Deutsche Bundesbank, Aussenwirtschaftsrechtskompetenzen
Beschränkungen, die das AWG enthält oder die durch RVO auf Grund des AWG vorgeschrieben werden, gelten nicht für Rechtsgeschäfte und Handlungen, die die Bundesbank im Rahmen ihres Geschäftskreises vornimmt oder die ihr gegenüber vorgenommen werden. Als Genehmigungsstelle ausschl. zuständig ist die Bundesbank im Bereich des Kapital- und Zahlungsverkehrs sowie des Verkehrs mit Auslandswerten und Gold. Daneben sind Meldungen nach der AWO - vor allem hins. Vermögenswerten, Zahlungsverkehr - bei der Bundesbank einzureichen.
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