Deutsche Bundesbank, Aufgaben ausserhalb des Bundesbankgesetzes
Die Bundesbank hat auch Aufgaben, die sich nicht aus ihrem eigenen Organisationsgesetz, sondern aus anderen Rechtsvorschriften ergeben. Dies sind vor allem: 1. Aufgaben nach dem KWG in der laufenden Bankenaufsicht; 2. Aufgaben nach dem Währungsgesetz in Form der Genehmigung bzw. Nichtgenehmigung von Wertsicherungsklauseln; 3. Aufgaben nach dem AWG einschl. AWV, wo sie Empfängerin der sehr vielfältigen Meldungen, aber auch Regelungs-, Mitwirkungs- oder zumind. Anhörungsbehörde bei zahlreichen evtl. zu ergreifenden aussenwirtschaftlichen Massnahmen ist; 4. Aufgaben nach dem Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft, wo sie in bestimmte Mass- nahmen einzuschalten ist. Ad hoc ergeben sich für sie -z. T. einmalige - Aufgaben.
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