Despotie, orientalische
In der Wirtschaftssoziologie:
schon auf Aristoteles zurückgehende Kategorie für die Herrschaftsform orientalischer Gesellschaften. Neben der absoluten Gewalt des Despoten gekennzeichnet durch das Zusammenfallen öffentlicher Verfügungsmöglichkeiten und privater Appropriationschancen, prekäres Eigentum sowie produktive, oft „hydraulische“ Funktionen des Staatsapparats. Im Gefolge von K.A. Wittfogel (1956) erweitert zur Analyse „totaler Macht“ in Gesellschaften sowjetischen Typs. Die Kritik bestreitet das Vorhandensein der strukturellen Voraussetzungen der o.n D.
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