derivativer Beleg
Beleg, der bei der Bank für Zwecke der Verbuchung von ihr besonders erstellt werden muss. Da dies sehr aufwendig ist, versuchen Banken, die Zahl dieser Belege u. a. dadurch einzuschränken, dass Formulare verwendet und entspr. ausgestaltet werden, d. h. die Belegerstellung soweit wie möglich auf den einen Auftrag u. dgl. erteilenden Kunden der Bank abgewälzt wird, z. B. durch Verwendung von Formularsätzen mit mehreren Durchschriften. Ggs.: originärer Beleg.
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