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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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deklaratorisches Schuldanerkenntnis

Form des Schuldanerkenntnisses, bei dem bereits in seinem Text auf die anerkannte Schuld Bezug genommen wird. Soll diese nur bestätigen, sodass später keine Einwendungen des Schuldners mehr dagegen möglich sind, die dieser bei Abgabe kannte oder mit denen er rechnete. Bedarf keiner besonderen Form. Anders: konstitutives Schuldanerkenntnis.



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