Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
deklaratorisches SchuldanerkenntnisForm des Schuldanerkenntnisses, bei dem bereits in seinem Text auf die anerkannte Schuld Bezug genommen wird. Soll diese nur bestätigen, sodass später keine Einwendungen des Schuldners mehr dagegen möglich sind, die dieser bei Abgabe kannte oder mit denen er rechnete. Bedarf keiner besonderen Form. Anders: konstitutives Schuldanerkenntnis.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Region | Oraltradition | Termineinlagenanteil an den Kundeneinlagen | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |