Deferredpayment-Akkreditiv
Abk.: d/p-Akkreditiv. Deferredpaymentcredit. Form eines Zahlungsakkreditivs. Der Akkreditivbegünstigte gewährt dem Akkreditivauftraggeber offenes Zahlungsziel. Der Importeur erhält also die Dokumente, bevor er den Kaufpreis der Ware bezahlen muss. Der Begünstigte geht dabei kein spezif. zusätzliches Risiko ein, da er einen datumsmässig bestimmten Zahlungsanspruch aus dem Akkreditiv hat. Wirtschaftlich entspricht diese Form dem Akzeptakkreditiv, unterscheidet sich formal aber von diesem dadurch, dass keine wechselmässige Diskontierung erfolgt, da nur eine Buchforderung besteht. Allerdings können Deferred-payment-Akkreditive von der Bank bevorschusst werden. Mit Vorlage der vorgeschriebenen Dokumente beginnt diese Zahlungsfrist. Das Akkreditiv unterscheidet sich vom Sichtakkreditiv nur in der Benutzbarkeit, und es dient normalerw. zur Überbrückung langer Transportwege im Seefrachtverkehr. Der Exporteur hat die Möglichkeit einer Bevorschussung, jedoch mit einer im Vergleich zur Diskontierung ungünstigeren Verzinsung. Beim Akzeptierungsakkreditiv gewährt der Exporteur dem Importeur ebenfalls ein Zahlungsziel, allerdings gegen Akzeptleistung. Der Begünstigte des Akkreditivs zieht eine Tratte auf die im Akkreditiv benannte Bank oder Person. Dies kann entweder die eröffnende Bank, der Akkreditivauftraggeber oder eine sonstige benannte Person sein. Muss die eröffnende Bank nicht selbst die Tratte akzeptieren, so hat sie dennoch die Verantwortung für die Akzeptierung sowie die Akzepteinlösung.
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