Datum
Rahmenbedingung. Zumind. kurz- und mittelfristig nicht veränderliche Grösse des Umfeldes von Banken bzw. des internen Bereichs, die als Restriktion für die Bankgeschäftspolitik wirkt bzw. wirken kann. Feststehende Gegebenheiten, die für die Geschäftstätigkeit der Bank, ihre Planung usw. den Charakter von einschränkenden oder bestimmenden Bedingungen bzw. Restriktionen haben. Sie liegen nicht im Einfiuss- bzw. Änderungsbereich der einzelnen Bank. Es kann sich sowohl um gesetzliche u.a. Vorschriften, usaneegemässe Vorgaben, marktmässige, langfristig nicht veränderliche Marktbedingungen u. a. m. handeln. Ggs.: Variable.
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