Daseinsvorsorge
In der Wirtschaftssoziologie:
von E. Forsthoff Ende der 1930er Jahre in das Verwaltungsrecht eingeführter Begriff, mit dem auf das Ungenügen des traditionellen Verwaltungsrechts für die Erfüllung der im Zuge der Industrialisierung aufgetretenen Anforderungen an staatliches Handeln verwiesen werden soll. Daseinsvorsorge meint die „Darbringung von Leistungen (durch den Staat - S.S.), auf welche der in die modernen massentümlichen Lebensformen verwiesene Mensch lebensnotwendig angewiesen ist“. Zweck der dem Staat obliegenden Daseinsvorsorge ist die „Befriedigung allgemeiner Bedürfnisse (Forsthoff nennt u.a. Gas, Wasser, Abwasserleitung, Verkehrsmittel, elektrische Energie) zu sozial angemessenen Bedingungen“. Da der Begriff der Daseinsvorsorge heute weitgehend als überholt - weil zu eng - angesehen wird, werden die von der öffentlichen Hand übernommenen und bedürfnisbefriedigenden Aufgaben zum einen unter dem Gesichtspunkt der Sozialstaatlichkeit, zum anderen unter dem Erfordernis gesellschaftlicher und politischer Planung diskutiert.
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