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DarlehensversprechenVertrag, durch den sich eine Partei, z.B. eine Bank, zur Vergabe eines Darlehens an die andere Partei verpflichtet. Erstere kann das Versprechen vor Hingabe des Darlehens widerrufen, wenn sich die Vermögensverhältnisse des anderen Teils wesentlich verschlechtert haben, sodass Kreditrückführung gefährdet erscheint.
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Weitere Begriffe : Es | Betriebsstatistik | Iterationstest | ||||||||||||||||||||||||||||
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