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Bundeswasserstraßengesetz
Zu den Bundeswasserstraßen gehören Binnen- und Seewasserstraßen und bundeseigene Schleusen, Wehre oder Talsperren. Das Gesetz regelt zum Beispiel, wie diese Wasserstraßen gepflegt und verwaltet werden sollen. Dabei wird auch dem Naturschutz besondere Rechnung getragen. Ein weiterer Abschnitt beschäftigt sich mit der Planung für den Aus- und Neubau von Wasserstraßen. Auch hier spielt der Naturschutz eine Rolle. Zusätzlich werden die Rechte und Pflichten der so genannten Strompolizei in diesem Gesetz geregelt. Ihre Aufgabe ist es, Gefahren auf den Wasserstraßen abzuwehren. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist zuständig für einen Hochwassermeldedienst. Außerdem ist sie zuständig für Eis- und Brandbekämpfung auf den Wasserstraßen. Im Abschnitt elf werden Ordnungswidrigkeiten und die dafür vorgesehenen Strafmaße benannt. Das Gesetz kann im Internet nachgelesen werden.
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Weitere Begriffe : unechtes Kommissionsgeschäft | Kreditmarkt, internationaler | Äquivokation | ||||||||||||||||||||||||||||
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