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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)

Spitzenorganisation der Arbeitgeber mit Sitz in Köln. Die BDA verfolgt die Wahrnehmung gemeinschaftlicher sozialpolitischer Fragen, sofern sie für die vertretenen Wirtschaftszweige übergreifend oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Der BDA ist nicht tariffähig, die tarifpolitische Selbständigkeit seiner Mitglieder bleibt somit gewahrt. Die Interessenvertretung für seine Mitglieder nimmt der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) wahr.



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