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BundesbodenschutzgesetzDas zum 1. März 1999 in Kraft getretende Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) schließt eine wesentliche Lücke des Umweltschutzrechtes, indem es, neben den schon bundesrechtlich geschützten Umweltmedien „Luft“ und „Wasser“, auch dem „Boden“ einen medienspezifischen gesetzlichen Schutz des Bundes zusichert. Wesentlicher Vorteil des Gesetzes ist eine Rechtsvereinheitlichung im Bereich des Bodenschutzes. Flächenrecycling
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