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BruttorechnungErfolgsrechnung nach dem Bruttoprinzip, d. h. eine solche, in der keine Aufwendungen und Ertrge gegeneinander verrechnet, saldiert, kompensiert werden. Für die Bank-GuV-Rechnung ist eher das Gegenteil, die weitgehende Nettorechnung charakteristisch.
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Weitere Begriffe : Zieldefinition | Deutsche Bundesbank, vierteljährliche Kreditnehmerstatistik | Nichtlineare Preispolitik | ||||||||||||||||||||||||||||
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