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Bill of ExchangeLettre de Change, Gezogener Wechsel Unbedingte schriftliche Anweisung eines Ausstellers gegenüber einem anderen, an eine in der Anweisung genannte Person eine bestimmte Geldsumme an einer bestimmten oder bestimmbaren Fälligkeit zu zahlen. Der Wortlaut der Bill of Exchange richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem sie ausgestellt wird (Auslandswechsel). Sie entspricht einer Tratte.
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Weitere Begriffe : von der Kundschaft bei Dritten benutzter Kredit | Kleinkreditmakler | belief - disbelief | ||||||||||||||||||||||||||||
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