Bilanzaktiva bei Grosskrediten
Bemessungsgrundlage der Bilanzaktiva ist der zu aktivierende Buchwert zzgl. Einzelwertberichtigungen und abzgl. Posten wegen der Erfüllung oder der Veräusserung von Forderungen aus Leasingverträgen bis zu den Buchwerten der diesen zugehörigen Leasinggegenstände. Der Buchwert ist um evtl. aktivisch abgesetzte Wertberichtigungen zu ergänzen. Einzelwertberichtigungen, die das Institut bilanzwirksam für bestimmte Risikoaktiva gebildet hat, bleiben bei Ermittlung des Kreditbetrags unberücksichtigt, obwohl GuV-wirksam geworden. Der Kredit ist mit dem Betrag anzurechnen, mit dem er in den Büchern stände, wenn die Wertberichtigung nicht gebildet worden wäre. Anknüpfung an den hypothetischen Buchwert gründet u. a. darin, dass andernfalls die Aussagekraft der Millionenkreditevi-denz erheblich beeinträchtigt würde.
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