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BeleggrundbuchLiegt vor, wenn in der Bankbuchhaltung die anfallenden Buchungsbelege unmittelbar zusammengefasst werden und gebündelt als Grundbücher dienen (Belegbuchhaltung). Das Beleggrundbuch besteht also nur aus den gesammelten, bezeichneten, geordneten Belegen. Hat, soweit auf Papier beruhend, im Zuge des Vordringens der elektronischen Abwicklung bei Banken an Bedeutung verloren.
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Weitere Begriffe : Geldpolitik des Eurosystems, Konsultationen beim Internationalen Währungsfonds | Zwischenabschluss-Eigenmittelberechnung | Hypothekenpfandbrieftreuhander | ||||||||||||||||||||||||||||
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