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bei SichtAuch: auf Sicht, bei Vorlage. Sicht. Vermerk z. bei Sicht auf Wechseln, der dadurch, wenn er dem Bezogenen präsentiert wird, zahlbar ist; es handelt sich dann um einen Sichtwechsel. Schecks sind stets bei Vorlage zahlbar, da die Angabe einer Zahlungsfrist als nicht geschrieben gilt.
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Weitere Begriffe : Instrumente, betriebswirtschaftliche und deren Anwendung im Umweltschutz | Situationslogik | Bundesfernstraßengesetz | ||||||||||||||||||||||||||||
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