Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Baubetreuung
Wer im Namen und auf Rechnung eines Bauherren den Bau einer Immobilie plant oder durchführt, ist Baubetreuer. Unterschieden werden muss zwischen einer Teilzeit- und einer Vollbetreuung des Bauvorhabens. Die Teilbetreuung bezieht sich entweder auf wirtschaftliche oder technische Angelegenheiten. Die Vollbetreuung umfasst beides. Unter wirtschaftlicher Betreuung versteht man, dass der Baubetreuer im Namen des Bauherren und auf seine Rechnung einen Architekten und die zuständigen Handwerker beauftragt. Er handelt wie ein Bauträger. Der Baubetreuer arbeitet als Stellvertreter des Bauherren und organisiert das gesamte Bauvorhaben. Er muss Sicherheiten in Höhe des Vermögens des Bauherren leisten, über das er während der Durchführung des Immobilienbaus verfügen kann. Eine solche Sicherheit kann zum Beispiel eine Bankbürgschaft sein. Wenn der Baubetreuer und der Bauherr nur gemeinsam über das Baukonto verfügen dürfen, wird eine Sicherheit wie die Bankbürgschaft überflüssig. Haftungsfälle Der wirtschaftliche Baubetreuer haftet nach dem Auftrags- und Dienstvertragsrecht. Zu den Haftungsfällen gehören:
Hat der Bauherr sich für eine Teilbetreuung nur in technischen Angelegenheiten entschieden, schaltet der Baubetreuer in der Regel für die anfallenden Fragen einen Architekten ein.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Key Account Management | Verbändeherrschaft | Krankenzusatzversicherung | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |