Basisgesellschaften
Bez. für Gesellschaften in ausländischen Staaten, die als zwischengeschaltete, von der Inlandsbesteuerung losgelöste Auslandsbasen inländischer Unternehmen selbstständige Träger von Einkommen und Vermögen sind; z. B. als Holding-, Zwischenhandels-, Vermögensverwaltungs-, Finanzierungs-, Patentverwertungsgesellschaft. Ihre Funktionen sind vielfaltig: Sie erstrecken sich von der reinen Briefkastenfirma (um steuerliche Vorteile in einer Steueroase zu erlangen), über geringe wirtschaftliche Aktivitäten im Geschäftssitzland bis zu bedeutsamen internationalen Führungs- und Abstimmungsfunktionen.
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