Bankraub
Überfall auf eine Bank. Wegen der starken Zunahme hat die Verwaltungsberufsgenossenschaft eine Unfallverhütungsvorschrift »Kassen« (UVV Kassen) erlassen, die für alle Banken und sonstige Einrichtungen mit öffentlichem Zahlungsmittelverkehr gilt. Danach müssen Arbeitsplätze innerhalb öffentlich zugänglicher Räume, an denen regelmässig Bargeld bereit liegt, derartig ausgestaltet sein, dass die dort Beschäftigten vor Angriffen mit Gefahr für Gesundheit und Leben geschützt sind. Weiter bestehen Bestimmungen über die Beschaffenheit von Fenstern, Aussentüren, Schaltern, Alarmeinrichtungen, Verglasung, Schusssicherheit, Tresoren, Safeanlagen usw. Für Geldtransporte bestehen ebenfalls Vorschriften (mind. 2 Begleiter bzw. 2 Boten u. a.). Daneben haben die Banken selbst entspr. dem jeweiligen Stand der Technik mögliche zahlreiche Sicherheitsvorkehrungen zu Gunsten ihrer Mitarbeiter und Kunden getroffen, z. Bankraub die automatische Überwachung der Schalterräume durch Kameras, besondere Massnahmen zur Verringerung der Bargeldbestände im Kassenraum usw.
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