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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bankleitzahl, einheitliche

Form der allgemein geltenden Bankennummerierung in Deutschland. Von der Bundesbank im Zusammenwirken mit den übrigen Trägern des Zahlungsverkehrs der Banken nach längeren Vorarbeiten 1970 als einheitliche Bankleitzahl (BLZ) eingeführt. Dient vor allem der Automatisierung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs der Banken untereinander und mit ihren Kunden per elektronischer Datenverarbeitung. Die einheitliche Bankleitzahl hat bei grundlegender Verwendung der dezimalen Struktur als spezif. Aufbau: Sie ist 9 Stellen lang. Die 1. Stelle bez. das Clearinggebiet, wobei bedeuten: 1 Berlin, 2 Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen, 3 Nordrhein-Westfalen mit den Regierungsbezirken Düsseldorf, Köln und Aachen, 4 Westfalen, 5 Hessen, 6 Baden-Württemberg, 7 Bayern; die Zahlen 8 und 9 kommen für die östlichen Bundesländer in Frage. Die 1., 2. und 3. Stelle weisen mehrere Funktionen auf; sie sind Leit- und Ordnungsmerkmal für die Bankengruppen: Aus der 1. und 2. Stelle ergeben sich Orts-, Bezirksnummer, Clearingbezirk oder Clearingbereich, wobei dieser eine Zusammenfassung mehrerer Clearingbezirke ist, der Girozentralen und der genossenschaftlichen Zentralbanken. Die 1., 2. und 3. Stelle bezeichnen zudem die Nummer des für die Banken zuständigen Bankplatzes -Ortsnummer - und Bankbezirks - Bezirksnummer -, und zwar für alle Bankengruppen. Die 4. Stelle steht für die Bankengruppe. Die 5. und 6. Stelle bez. für Banken mit einem Girokonto bei einer Niederlassung der Bundesbank den Ort, an dem sie ihren Sitz haben. Die 7. und 8. Stelle haben für die filialisierten Banken und die Gironetze in Verbindung mit der 1. und 6. Stelle die Funktion, die interne Nummerierung der Zweigstellen bzw. ihrer angeschlossenen Gironetze aufzunehmen. Die Bankleitzahl erfüllt wirtschaftlich im Verkehr zwischen Banken gleiche Funktionen wie bankintern die Kontonummer.



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