Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Bankenaufsichtsträger

Die Beaufsichtigung der Banken bzw. Institute in Deutschland ist im Wesentlichen zentralisiert, wenngleich sie auf mehrere, eng zusammenarbeitende dezentrale Aufsichtsträger verteilt ist. Während die materielle Durchführung der Bankenaufsicht vorwiegend der BaFin als zentraler Kontroll- und Überwachungsinstanz obliegt, sind Bundesbank und weitere Behörden - vor allem BMF, in Sonderbereichen auch weitere Bundesministerien - in das Aufsichtssystem eingeschaltet. Die BaFin ist Bundesbehörde, sie untersteht der Dienstaufsicht und den fachlichen Weisungen des BMF (seit 1972, vorher BMW).



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Bankenaufsichtsplanung
 
Bankenbeteiligungen
 
Weitere Begriffe : Spargeld, -gelder | BAFöG | Mechanismus, sozialer
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.